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Marken

Was kann als Marke geschützt werden?

Als Marke ("Trademark") eintragbar sind grundsätzlich alle Arten von Kennzeichen, bei denen keine sogenannten Schutzausschlussgründe vorliegen, das heisst, die nicht aus überwiegend die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Angaben bestehen, nicht täuschend sind und nicht gegen die guten Sitten verstossen.

Während eine Marke auf keinen Fall täuschend sein darf, kann sie durchaus einzelne Bestandteile beinhalten, die einen gewissen, die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Charakter aufweisen. Allerdings handelt es sich dann um eine, je nach Grad des beschreibenden Inhalts, mehr oder weniger schwache Marke mit einem kleinen Schutzumfang. Je phantasievoller und damit kennzeichnungskräftiger bzw. nicht beschreibend eine Marke ist, desto grösser ist ihr Schutzumfang.

Neben reinen Wortmarken, Wort-/Bildmarken (auch kombinierte Marken genannt), Bildmarken und Kennzeichen, die aus Zahlenkombinationen oder Buchstabenkombinationen (Akronymen) zusammengesetzt sind, gibt es Formmarken (dreidimensionale Marken) und schliesslich Hör- und Geruchsmarken, wobei die letzten beiden Markenarten selten vorkommen.

Was wird zur Eintragung einer Marke benötigt?

Mindestanforderungen:

  • Genauer Name und Adresse des Anmelders
  • Liste der Waren, bzw. Dienstleistungen, welche durch die Marke geschützt werden sollen.
  • 1 Abzug der Marke, falls diese eine reine Wortmarke ist
  • Datum und Land der Prioritätsanmeldung, falls eine Priorität (Datum einer früheren Anmeldung der gleichen Marke in einem anderen Land der Pariser Verbandsübereinkunft) beansprucht wird.

Die folgenden Dokumente sind erforderlich, können aber auch nachgereicht werden:

  • Vollmacht (einfach unterzeichnet) -> Vollmacht (Deutsch)
  • Mindestens ein Abzug guter Qualität (schwarz / weiss, höchstens 8 x 8 cm)
  • Mindestens ein Abzug guter Qualität in Farbe (zusätzlich zu s/w), wenn bestimmte Farben für die Marke beansprucht werden.
  • Prioritätsbeleg (beglaubigt) in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch

Wo ist Markenschutz zu beanspruchen?

Da die aus einer Markeneintragung erwachsenden Rechte grundsätzlich nur dann durchsetzbar sind, wenn die Marke im Land, wo sie eingetragen ist, auch tatsächlich in Gebrauch steht, ist es nicht zu empfehlen, Markenschutz in einem Land zu beantragen, in dem die Markeninhaberin nie tätig sein wird, oder die tatsächliche Verwendung der Marke erst in mehr als drei bis fünf Jahren geplant ist. Bei fehlendem Gebrauch wird eine Markeneintragung in der Regel nach Ablauf der Gebrauchsschonfrist nämlich löschungsreif.

Je nach Land bzw. Gebiet, in welchem Markenschutz erlangt werden soll, stehen verschiedene Markentypen bzw. Anmeldungssysteme zur Verfügung. Beispielsweise können Marken national im jeweiligen Land registriert werden. Darüber hinaus haben verschiedene Länder im Rahmen des Madrider Markenabkommens bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ein internationales Registrierungsverfahren geschaffen, unter welchem Marken zentral bei einer internationalen Behörde hinterlegt werden können. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht ausserdem die sog. Gemeinschaftsmarke zur Verfügung.

Wie im Einzelfall am besten vorzugehen ist, hängt von einer Vielzahl von Fragen ab, die Sie mit unseren Markenspezialisten erörtern sollten.

Kollidiert meine Marke mit einer Älteren?

Wenn Sie eine Marke schützen oder benutzen wollen, ist es ratsam, eine Nachforschung nach schon bestehenden identischen oder verwechselbar ähnlichen Marken durchzuführen. Dies ermöglicht, das Risiko eines Widerspruches, einer amtlichen Entgegenhaltung oder einer gerichtlichen Klage wegen Markenverletzung im Vornherein einzuschätzen.

Wieviel kostet die Registrierung einer Marke?

Die Kosten für eine Markenanmeldung bis zu ihrer Registrierung variieren stark je nach Schutzland. So ergibt sich eine Spannweite pro Anmeldung von ca. CHF 1000 bis ca. 15'000. Bei der Einschätzung der Gesamtkosten ist zu beachten, dass gewisse Länder immer noch nur das Einzelklassensystem kennen, welches pro Markenanmeldung nur eine Klasse von Waren oder Dienstleistungen zulässt.

Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen für konkrete Fälle gerne eine Kostenabschätzung.


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